Ratgeber

Wärmepumpe Förderung 2026: Bis zu 21.000 € Zuschuss vom Staat

Aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: 8 Minuten

Der Staat fördert den Einbau einer Wärmepumpe 2026 mit bis zu 70 % der Investitionskosten. Bei förderfähigen Kosten von maximal 30.000 € für ein Einfamilienhaus ergibt das bis zu 21.000 € Zuschuss. Die Förderung läuft über die KfW im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und muss vor Beginn der Maßnahme beantragt werden.

In diesem Ratgeber erfahren Sie, aus welchen Bausteinen sich die Förderung zusammensetzt, welche Voraussetzungen gelten und wie Sie den maximalen Zuschuss für Ihre Situation sichern.

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Die vier Förder-Bausteine im Überblick

Die BEG-Förderung für Wärmepumpen setzt sich 2026 aus vier kombinierbaren Bausteinen zusammen. Die Gesamtförderung ist auf maximal 70 % gedeckelt.

BausteinFördersatzVoraussetzung
Grundförderung30 %Gilt für jede förderfähige Wärmepumpe
Effizienzbonus+ 5 %Natürliches Kältemittel (R290) oder Erd-/Wasserwärmepumpe
Klimageschwindigkeitsbonus+ 20 %Austausch einer Öl-, Gas-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung
Einkommensbonus+ 30 %Zu versteuerndes Haushaltseinkommen unter 40.000 €/Jahr
Maximal möglich70 %Summe aller Bausteine, gedeckelt

Grundförderung: 30 % für alle

Jeder Eigentümer, der eine förderfähige Wärmepumpe einbauen lässt, erhält die Grundförderung von 30 %. Das gilt unabhängig davon, welche Heizung aktuell verbaut ist. Die Wärmepumpe muss eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3,0 und eine Raumheizungs-Effizienz (ETAs) von 145 bis 180 % bei 35 °C Vorlauftemperatur erreichen.

Effizienzbonus: + 5 %

Den Effizienzbonus erhalten Sie, wenn Ihre Wärmepumpe ein natürliches Kältemittel wie Propan (R290) verwendet oder als Erd- bzw. Wasserwärmepumpe betrieben wird. Da die meisten modernen Geräte inzwischen auf R290 setzen, qualifizieren sich viele aktuelle Modelle automatisch.

Klimageschwindigkeitsbonus: + 20 %

Dieser Bonus belohnt den schnellen Umstieg von fossilen Heizungen. Sie erhalten ihn beim Austausch einer funktionstüchtigen Gasheizung (mindestens 20 Jahre alt), Ölheizung, Kohleheizung oder Nachtspeicherheizung. Je früher Sie handeln, desto mehr profitieren Sie.

Wichtig: Die aktuelle Förderung von bis zu 70 % ist zeitlich begrenzt. Je früher Sie den Antrag stellen, desto sicherer ist Ihr Zuschuss.

Einkommensbonus: + 30 %

Dieser Bonus richtet sich an Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen unter 40.000 €. Maßgeblich ist der letzte verfügbare Steuerbescheid. Bei Ehepaaren wird das gemeinsame Einkommen herangezogen.

Rechenbeispiele

Beispiel 1: Einfamilienhaus mit Gasheizung

Situation: EFH, Baujahr 1985, 130 m², Gasheizung (25 Jahre alt), Einkommen über 40.000 €

Wärmepumpe: Luft-Wasser mit R290, Gesamtkosten ca. 30.000 €

Grundförderung 30 % + Effizienzbonus 5 % + Geschwindigkeitsbonus 20 % = 55 %

Förderung: 30.000 € × 55 % = 16.500 €

Eigenanteil: 13.500 €

Beispiel 2: Maximale Förderung

Situation: EFH, Ölheizung, Einkommen unter 40.000 €

Wärmepumpe: Luft-Wasser mit R290, Gesamtkosten ca. 32.000 €

30 % + 5 % + 20 % + 30 % = 85 %, gedeckelt auf 70 %

Förderfähig: 30.000 € (Deckel greift)

Förderung: 30.000 € × 70 % = 21.000 €

Eigenanteil: 11.000 €

Jede Situation ist anders. Berechnen Sie Ihre persönliche Förderung mit unserem kostenlosen Rechner.

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Förderfähige Kosten: Was zählt dazu?

Die förderfähigen Kosten umfassen nicht nur das Gerät, sondern auch alle notwendigen Arbeiten: Anschaffung und Installation, Entsorgung der alten Heizung, Anpassungen am Heizungssystem (z.B. hydraulischer Abgleich), Elektroinstallation und Inbetriebnahme.

Der Höchstbetrag liegt bei 30.000 € für die erste Wohneinheit. Für jede weitere steigt der Betrag: um 15.000 € für die zweite bis sechste und um 8.000 € ab der siebten Wohneinheit.

So beantragen Sie die Förderung

Schritt 1: Angebot von einem Fachbetrieb einholen. Noch keinen Vertrag unterschreiben. Eine Auftragserteilung vor Antragstellung kann die Förderung gefährden.

Schritt 2: Förderantrag im KfW-Zuschussportal stellen. Sie benötigen das Angebot, eine Bestätigung zum Antrag (BzA) vom Fachbetrieb und ggf. Ihren letzten Steuerbescheid.

Schritt 3: Nach Erhalt der Förderzusage den Auftrag erteilen und die Maßnahme durchführen lassen.

Schritt 4: Nach Installation die Rechnungen im KfW-Portal einreichen. Auszahlung erfolgt in der Regel innerhalb weniger Wochen.

Tipp: Die Bearbeitungszeit beim KfW beträgt aktuell ca. 4 bis 8 Wochen. Planen Sie diesen Zeitraum ein, bevor Sie einen Installationstermin vereinbaren.

Lohnt sich eine Wärmepumpe 2026 finanziell?

Sinkende Heizkosten: Eine Wärmepumpe verbraucht für die gleiche Heizleistung rund 50 bis 60 % weniger Energie als eine Gasheizung. Bei einem durchschnittlichen EFH bedeutet das eine jährliche Ersparnis von 1.000 bis 1.800 €.

Steigende fossile Kosten: Der CO₂-Preis liegt 2026 bei 55 bis 65 € pro Tonne und steigt weiter. Ab 2027 kommt der europäische Emissionshandel ETS 2 für Gebäude dazu. Gas und Öl werden strukturell teurer.

Wertsteigerung: Gebäude mit moderner Heiztechnik und gutem Energieausweis erzielen höhere Verkaufspreise.

Über 15 Jahre summiert sich die Ersparnis typischerweise auf 15.000 bis 25.000 €.

Häufige Fragen

Kann ich die Förderung als Vermieter beantragen?

Ja. Eigentümer von vermieteten Wohngebäuden können die BEG-Förderung beantragen. Der Einkommensbonus steht allerdings nur selbstnutzenden Eigentümern zu.

Was passiert bei Gesamtkosten über 30.000 €?

Der Fördersatz wird nur auf die ersten 30.000 € angewendet. Kosten darüber tragen Sie selbst.

Ist die Förderung mit anderen Programmen kombinierbar?

Nicht mit dem Steuerbonus (§ 35c EStG). Eine Kombination mit KfW-Ergänzungskrediten ist möglich. Kommunale Programme können teilweise zusätzlich genutzt werden.

Wie lange dauert die Installation?

Luft-Wasser-Wärmepumpe: 2 bis 5 Tage inklusive Entsorgung der alten Heizung. Lieferzeit aktuell ca. 4 bis 8 Wochen.

Was ist im Preis alles enthalten?

Bei einem seriösen Fachbetrieb: Gerät, Installation, Entsorgung Altgerät, hydraulischer Abgleich, Inbetriebnahme, Unterstützung beim Förderantrag und Wartung im ersten Jahr.

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